EU/EFTA

Beziehungen Schweiz−EU: Handel mit Dienstleistungen

Im Dienstleistungshandel pflegt die Schweiz sehr enge Beziehungen zur Europäischen Union (EU). Die Schweiz ist für die EU nach dem Vereinigten Königreich, den USA und noch vor China der drittwichtigste Handelspartner bei den Dienstleistungen. Umgekehrt ist die EU für die Schweiz der wichtigste Handelspartner in diesem Bereich.

Die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Dienstleistungsbereich sind momentan durch internationale Abkommen geregelt, wie das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO und das Abkommen betreffend die Direktversicherung sowie die Bilateralen Abkommen I (Personenfreizügigkeit, Luftverkehr und Landverkehr).

Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Konvention)

Die Schweiz pflegt mit ihren drei EFTA-Partnerländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) präferenzielle Beziehungen im Dienstleistungssektor. Grundlage für diese präferenziellen Beziehungen ist die EFTA-Konvention, deren konsolidierte Fassung durch das Vaduzer Abkommen vom 21. Juni 2001 am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist.

Artikel 29 der Konvention sieht vor, dass die Dienstleistungserbringer eines EFTA-Staates in den anderen EFTA-Staaten keinen Beschränkungen unterliegen. Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind in den Anhängen L bis O der Konvention festgeschrieben. Die Erbringung von Dienstleistungen durch eine natürliche Person ist in Artikel 20 der Konvention und im dazugehörigen Anhang K noch genauer geregelt.

Letzte Änderung 06.02.2023

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