Als wichtiger Wirtschafts- und Forschungsstandort setzt sich die Schweiz für die Erarbeitung umfassender internationaler Regeln zum digitalen Handel ein. Die Schweiz unterstützt den möglichst freien grenzüberschreitenden Datenverkehr und setzt sich gegen restriktive staatliche Lokalisierungsvorschriften ein. Sie bringt ihre Interessen auch bei der Entwicklung langfristiger, breit abgestützter Lösungen für die digitale Wirtschaft in diversen internationalen Organisationen ein. Die Schweiz verfügt derzeit mit sechs Handelspartnern, entweder bilateral oder im Rahmen der EFTA, über Abkommen mit Bestimmungen zum digitalen Handel. Für mehr Informationen, siehe auch Digitaler Handel / E-Commerce.

Grün: Länder, mit denen die Schweiz im elektronischen Handel über ein Instrument verfügt
EFTA-Türkei
EFTA-Zentralamerika (Costa Rica, Guatemala, Panama)
EFTA-Peru
EFTA-Golfkooperationsrat (GCC)
Schweiz-Japan
EFTA-Kolumbien
Abkommen unterzeichnet am 25. Juni 2018
Abkommen in Kraft seit 29. August 2014 (Costa Rica und Panama
Abkommen in Kraft seit 1 Juli 2011.
Abkommen in Kraft seit 1. Juli 2014
Abkommen in Kraft seit 1. September 2009
Abkommen in Kraft seit 1. Juli 2011
Letzte Änderung 15.02.2023