WTO/GATS

Was ist das GATS?

Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS, General Agreement on Trade in Services) bildet nebst dem Güterabkommen (GATT 94, General Agreement on Tariffs and Trade) und dem Abkommen zum Schutze des geistigen Eigentums (TRIPS, Agreement on Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights) eine der drei Säulen des multilateralen Handelssystems der Welthandelsorganisation (WTO). Es regelt den Handel mit Dienstleistungen auf multilateraler Ebene.

Das GATS zielt einerseits darauf ab, eine grössere Transparenz und Vorhersehbarkeit der Regeln und Vorschriften für den Handel mit Dienstleistungen zu gewährleisten und andererseits durch eine schrittweise Liberalisierung den Marktzugang zu verbessern und ausländischen Dienstleistungen und Dienstleistungsanbietern Inländerbehandlung (Nichtdiskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Anbietern) zu gewähren. Das GATS beruht auf der Meistbegünstigungsklausel (Nichtdiskriminierung zwischen WTO-Mitgliedern), die ausser bei Ausnahmen für alle unter das Abkommen fallenden Dienstleistungen gilt. Das GATS beinhaltet keine Deregulierung. Im Gegenteil, es anerkennt ausdrücklich das Recht an, zu regulieren und neue Regulierungen einzuführen, um nationale, politische Ziele zu erreichen.

Das GATS ist grundsätzlich auf alle Dienstleistungssektoren und auf alle Erbringungsarten des Dienstleistungshandels anwendbar (grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Konsum im Ausland, geschäftliche Niederlassung im Ausland, Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen im Ausland). Dienstleistungen, die in Ausübung der Regierungsgewalt erbracht werden, sind vom GATS ausgeschlossen. Die Mitglieder verpflichten sich, den Marktzugang und die Inländerbehandlung nur in den Fällen zu gewährleisten, in denen sie Gegenstand der von dem betreffenden Mitglied eingegangenen Verpflichtungen sind. Sektoren, die nicht auf der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Mitglieder stehen, werden daher nicht verpflichtet.

Jedes Mitglied führt in seiner eigenen Verpflichtungsliste diejenigen Dienstleistungssektoren und Erbringungsarten auf, in denen es ausländischen Dienstleistungserbringern Marktzugang gewährt (z.B. Finanzdienstleistungen, Schiffsverkehr, Telekommunikation). Diese Liste hält die mengenmässigen Beschränkungen (z.B. Quoten, wirtschaftliche Bedürfnisklauseln, Monopole), die Vorbehalte bezüglich juristischer Formen und ausländischer Kapitalbeteiligung, sowie Vorbehalte betreffend die Inländerbehandlung fest (z.B. Subventionen, Wohnsitzerfordernis). Eine zweite Liste ermöglicht es jedem Mitglied, punktuelle Ausnahmen vom Grundsatz der Meistbegünstigung festzulegen. Diese zweite Liste kann im Prinzip nicht mehr geändert werden, es sei denn, um eine Diskriminierung zwischen WTO-Mitgliedern aufzuheben. Der Grundsatz der Meistbegünstigung gilt jedoch nicht für Vorzugsbehandlungen, die insbesondere im Rahmen von Freihandelsabkommen gewährt werden.

Die konsolidierte Verpflichtungsliste der Schweiz mit den Verpflichtungen aus der 1994 abgeschlossenen Uruguay-Runde sowie aus den Nachverhandlungen zur Uruguay-Runde befindet sich unter den weiteren Informationen.

Überprüfung der Schweizer Handelspolitik

Die Handelspolitik der Schweiz wird alle vier Jahre von der WTO überprüft. Die letzte Überprüfung wurde im Mai 2022 abgeschlossen (englisch).

Notifizierungen im Rahmen des GATS

Um den Handel mit Dienstleistungen transparenter zu gestalten, sind die WTO-Mitglieder verpflichtet, unter anderem Änderungen der nationalen Rechts- und Regulierungsrahmen für die Dienstleistungssektoren zu notifizieren. Die Notifikationen der Schweiz werden von der WTO veröffentlicht.

Letzte Änderung 22.02.2023

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