Was ist das GATS?
Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) bildet nebst dem Güterabkommen (GATT 94) und dem Abkommen zum Schutze des geistigen Eigentums (TRIPS) eine der drei Säulen des multilateralen Handelssystems der Welthandelsorganisation (WTO).
Das GATS ist grundsätzlich auf alle Dienstleistungssektoren und auf alle Erbringungsarten des Dienstleistungshandels anwendbar (grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Konsum im Ausland, geschäftliche Niederlassung im Ausland, Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen im Ausland). Im Abkommen werden die allgemeinen Regeln und Verpflichtungen für den Handel mit Dienstleistungen, namentlich die Verpflichtung zur Meistbegünstigung und die Prinzipien der Verhältnismässigkeit und Transparenz festgelegt. Zu Letzterem müssen die Mitglieder Massnahmen, die den Dienstleistungshandel beeinflussen, veröffentlichen und notifizieren.
Die Anhänge zum Abkommen beinhalten Präzisierungen und spezifische Bestimmungen mit Bezug auf natürliche Personen als Dienstleistungserbringer sowie auf den Luftverkehr, die Finanzdienstleistungen, die Seeverkehrsdienstleistungen und die Telekommunikationsdienste. Die Verpflichtungslisten und die Listen der Befreiungen von der Meistbegünstigungspflicht der Mitglieder beinhalten die konkreten Marktzugangsrechte für ausländische Dienstleistungserbringer. Jedes Mitglied führt in seiner Verpflichtungsliste diejenigen Dienstleistungssektoren auf, in denen es ausländischen Dienstleistungserbringern Marktzugang gewährt. Darin hält es die mengenmässigen Beschränkungen (Quoten, Bedürfnisklauseln, Monopole), die Vorbehalte bezüglich juristischer Formen und ausländischer Kapitalbeteiligung, sowie Vorbehalte betreffend die Inländerbehandlung fest. Die konsolidierte Verpflichtungsliste der Schweiz mit den Verpflichtungen aus der 1994 abgeschlossenen Uruguay-Runde sowie aus den Nachverhandlungen zur Uruguay-Runde befindet sich unter den weiteren Informationen.
Doha Development Round
2001 wurden Verhandlungen mit dem Ziel, den Handel weiter zu liberalisieren und Entwicklungsländer – insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) – besser ins multilaterale Handelssystem zu integrieren, wiederaufgenommen (Doha Development Round). Die Mitgliedstaaten haben ihre Begehren und Angebote zum Marktzugang unterbreitet.
Obwohl die Verhandlungen im Rahmen der Doha Runde seit einigen Jahren blockiert sind, gewähren einige Mitglieder, darunter die Schweiz, den LDCs seit 2014 präferentiellen Marktzugang. In den weiteren Informationen befindet sich die entsprechende Verpflichtungsliste der Schweiz.
Überprüfung der Schweizer Handelspolitik
Die Handelspolitik der Schweiz wird alle vier Jahre von der WTO überprüft. Die letzte Überprüfung wurde im September 2017 abgeschlossen. Der Dienstleistungsteil ist unten verfügbar.