Missbräuchliche Geschäftsbedingungen

Worum geht es?

Konsumentinnen und Konsumenten werden beim Abschluss von Verträgen oftmals aufgefordert, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren. In der Regel sind diese AGB nicht verhandelbar, so dass der Verfasser alleine entscheidet, was in den AGB steht. Damit die AGB nicht allzu einseitig verfasst werden, gibt es gesetzliche Schranken für die Verwendung von missbräuchlichen AGB.


Was steht im Gesetz?

Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt:

Art. 8 UWG

Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen.


Fragen und Antworten


Missbräuchliche Klauseln im europäischen Vergleich


Bundesgerichtliche Rechtsprechung zu AGB


Letzte Änderung 18.10.2019

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