Wurden Ihnen Sendungen mit der Aufschrift „Sie haben gewonnen" oder „Ihr grosser Rätselgewinn im August“ zugestellt? Dann sind Sie Adressat eines Gewinnschreibens geworden.
Gegen Gewinnversprechen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange sie effektiv eingehalten werden und dafür keine Gegenleistung erwartet wird. Falls Sie jedoch mit dem Schreiben dazu aufgefordert werden, Ihren Gewinn abzuholen, eine (geldwerte) Gegenleistung für den Gewinn zu erbringen oder auf eine kostenpflichtige Telefonnummer anzurufen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten.
In vielen Fällen wird suggeriert, der Empfänger habe einen Bargewinn, eine Reise oder auch Haushaltsartikel gewonnen. Damit der Gewinn auch tatsächlich abgeholt wird, werben die Veranstalter mit zusätzlichen Geschenken und versprechen Warenkörbe oder Präsentsets obendrauf. Der Empfänger muss dazu nur an einer Carfahrt oder an einem Mittagessen teilnehmen. Anstatt dem versprochenen Hauptgewinns erwarten die Teilnehmenden jedoch nur stundenlange Präsentationen und Warenverkäufe.