Adressbuchschwindel

Worum geht es?

Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen entgeltliche Verträge eingehen, ohne sich bewusst zu sein, worauf sie sich eingelassen haben. Meistens geht es dabei um Einträge in nutzlose Firmen-, Branchen- oder Markenregister, Telefonverzeichnisse, Ortspläne und Ähnliches.

Die oft per Fax verschickten Formulare enthalten nebst einem Adresskorrekturfeld viel und schwer lesbares Kleingedrucktes. Manche erwecken den Eindruck, von einer offiziellen Stelle zu stammen. Es kommt vor, dass solche Vertragsschlüsse auch per Telefon oder direkt über Vertreter vor Ort eingefädelt werden.

Wer ein Formular unterzeichnet und zurückschickt, geht gegen seinen Willen meist mehrjährige Verträge ein und erhält in der Regel dann Rechnungen, Mahnungen und Betreibungsandrohungen.

Möglich ist auch, dass gänzlich ohne vorherige Auftragserteilung fiktive Rechnungen für Einträge verschickt werden. Mit solchen verschleierten Offerten sollen Unaufmerksamkeiten im stressigen Arbeitsalltag und Organisationsabläufe über mehrere Stellen ausgenutzt werden, um eine Zahlung zu erwirken.


Was sagt das Gesetz?

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe p des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt:

Art. 3 Abs. 1 lit. p UWG:

Unlauter handelt insbesondere, wer mittels Offertformularen, Korrekturangeboten oder Ähnlichem für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigenaufträge wirbt oder solche Eintragungen oder Anzeigenaufträge unmittelbar anbietet, ohne in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache auf Folgendes hinzuweisen:

  1. die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots,
  2. die Laufzeit des Vertrags,
  3. den Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und
  4. die geografische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den  spätesten Zeitpunkt der Publikation.

Art. 3 Abs. 1 lit. q des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt:

Art. 3 Abs. 1 lit. q UWG:

Unlauter handelt insbesondere, wer für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigenaufträge Rechnungen verschickt, ohne vorgängig einen entsprechenden Auftrag erhalten zu haben.


Fragen und Antworten


Broschüre

Flyer Adressbuchschwindler

Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!-1

Gewerbetreibende schliessen immer wieder gegen ihren Willen entgeltliche Verträge für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ab. Wer die Formulare nur flüchtig liest und ohne genaue Prüfung unterzeichnet, kann böse Überraschungen erleben, die ins Geld gehen.


Medienmitteilungen

Medienmitteilungen

13.05.2019

SECO warnt vor Adressbuchschwindel

Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerdemeldungen betreffend einen Adressbuchschwindel eingegangen. Das SECO warnt vor Faxmitteilungen, die sich als Registerschwindel herausgestellt haben.

26.02.2016

SECO warnt vor Adressbuchschwindel

Beim Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) sind in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerdemeldungen gegen Adressbuchschwindeleien eingegangen. Das SECO warnt insbesondere vor zwei konkreten Faxmitteilungen, welche sich als Registerschwindel herausgestellt haben.

Letzte Änderung 13.05.2019

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