Grundsätzlich ist Telefonmarketing in der Schweiz erlaubt, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten. So können am Telefon z.B. Wein oder Kosmetikprodukte verkauft, Verträge für einen Wechsel des Telefonanbieters abgeschlossen oder Termine für Versicherungs-beratungen vereinbart werden. Wer keine Werbeanrufe erhalten möchte, kann sich im Telefonverzeichnis mit einem Stern (*) eintragen lassen oder auf einen Eintrag im Telefonverzeichnis verzichten. In beiden Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken unzulässig. Zudem besteht die Möglichkeit der Installation eines Filters auf dem Telefon, um solche Anrufe zu blockieren. Einen absoluten Schutz gegen jede Form von Telefonmarketing gibt es allerdings nicht.
Unerbetene Werbeanrufe
Worum geht es?
Was steht im Gesetz?
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe u des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht Folgendes vor:
Unlauter handelt insbesondere, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Personen erhalten möchte, mit denen er in keiner Geschäftsbeziehung steht, und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen; Kunden ohne Verzeichniseintrag sind den Kunden mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt.
Broschüre
Ruhe vor unerbetenen Werbeanrufen
Unerbetene Werbeanrufe sind trotz strengeren Vorschriften nach wie vor sehr verbreitet und werden von den Betroffenen meist als lästig empfunden. Es gibt zwar keinen absoluten Schutz gegen unerwünschtes Telefonmarketing, doch einige Massnahmen können helfen, die Störungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Fragen und Antworten
Werbeanrufe von Dritten auf Telefonnummern, die im Telefonbuch mit einem Stern (*) eingetragen sind oder auf Telefonnummern, die nicht im Telefonbuch eingetragen sind, sind verboten. Hingegen dürfen Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, Sie zu Werbezwecken anrufen. Ausserdem sind Werbeanrufe zulässig, wenn Sie dem Unternehmen Ihre Zustimmung gegeben haben. Dies kann z.B. im Rahmen eines Wettbewerbs geschehen sein. Wenn Sie angerufen werden, könnte es sich also um einen solchen Fall handeln, in dem es erlaubt ist, Sie anzurufen. Es kommt aber auch vor, dass sich Callcenter über den Sterneintrag oder den Umstand, dass eine Telefonnummer nicht im Telefonbuch eingetragen ist, hinwegsetzen und Werbeanrufe tätigen, die eigentlich verboten wären.
Ja, ab dem 1. Januar 2021 sind Telefonnummern, die nicht im Telefonbuch eingetragen sind, unter demselben Titel geschützt wie die Telefonnummern mit Sterneinträgen.
Telefonmarketingunternehmen können Telefonnummern von verschiedenen Quellen beziehen:
- Sie können Nummern aus dem Telefonverzeichnis verwenden.
- Sie können die Angaben verwerten, die Sie Ihnen zum Beispiel bei einem früheren Kauf oder bei der Teilnahme an einem Wettbewerb angegeben haben.
- Sie können spezialisierten Unternehmen Teilnehmerlisten abkaufen, die bestimmten Kriterien entsprechen. Diese Unternehmen, sog. Adressenhändler, sammeln Daten, indem sie Wettbewerbe durchführen oder anderen Unternehmen ganze Datenbanken abkaufen.
- Sie verfügen über Maschinen, die Nummern nach dem Zufallsprinzip wählen.
- Für jeden Telefonanschluss kann angegeben werden, ob Werbeanrufe erwünscht sind oder nicht. Dazu genügt es, wenn Sie Ihre Telefonanbieterin auffordern, Ihren Eintrag im Telefonverzeichnis mit einem Stern (*) zu versehen.
- Sie können Ihre Telefonnummer nicht im Telefonverzeichnis eintragen oder löschen lassen, wenn die Telefonnummer schon verzeichnet ist.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie bei einem Verkauf oder bei einer Wettbewerbsteilnahme Ihre Telefonnummern angeben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten in der Regel eine Klausel, welche das Unternehmen berechtigt, Ihre Angaben für Werbezwecke zu verwenden, an Geschäftspartner weiterzugeben oder sogar spezialisierten Unternehmen zu verkaufen.
Je nach Telefongerät oder Anbieterin haben Sie die Möglichkeit, Anrufe mit unterdrückter Rufnummer zu sperren oder diejenigen Nummern, von denen Sie keine Anrufe erhalten möchten, in einer Sperrliste zu erfassen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, ihr Telefon mit einem Filter gegen Werbeanrufe zu versehen. Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrer Anbieterin.
- Verlangen Sie von dem Unternehmen, welches Sie anruft, Ihren Namen von dessen Liste zu streichen.
- Lassen Sie sich nicht gegen Ihren Willen ein Gespräch aufzwingen. Sagen Sie freundlich und bestimmt "Nein" zu Werbeanrufern und beenden Sie das Gespräch, wenn Sie nicht telefonieren möchten. Weisen Sie den Anrufer darauf hin, dass solche Anrufe verboten sind.
- Wenn ein Unternehmen Sie anruft, obwohl Sie einen Sterneintrag (*) haben / obwohl Ihre Telefonnummer nicht im Telefonverzeichnis eingetragen ist, kann dies unlauterer Wettbewerb sein und sie können sich beim SECO beschweren (Link: Beschwerde wegen Werbeanrufs trotz Sterneintrag melden). Beschwerden über Werbeanrufe trotz Sterneintrag können so vom SECO gebündelt werden und müssen nicht einzeln zur Anzeige gebracht werden.
- Es steht Ihnen auch frei, selber bei der Polizei Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs zu stellen.
Was kann das SECO tun?
- Das SECO kann auf Grund von Beschwerden, die bei ihm eingehen, Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen.
- Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen Callcenter und Firmen, welche die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb betreffend unerbetene Werbeanrufe missachten.
Das Interventionsrecht des SECO ist an die Verletzung von Kollektivinteressen geknüpft, was eine bestimmte Anzahl betroffener Personen voraussetzt.
Was kann das SECO nicht tun?
- Das SECO hat keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren.
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Letzte Änderung 13.09.2021