Einige lauterkeitsrechtliche Grundsätze

  • UWG schützt den lauteren Wettbewerb und damit Treu und Glauben im Geschäftsverkehr sowie faire Geschäftspraktiken
  • Sämtliche Marktakteure sowie ihre Organisationen sind gegen unlautere Geschäftspraktiken geschützt: Konkurrenten, Kunden sämtlicher Handelsstufen, insbesondere auch Konsumentinnen und Konsumenten, Berufs- undWirtschaftsverbände, Konsumentenorganisationen.
  • Der Bund kann intervenieren, soweit Kollektivinteressen betroffen sind.
  • Regeln über klare, vergleichbare und nicht irreführende Preise, sei es im Schaufenster, Laden oder in der Werbung, fördern den lauteren Wettbewerb
  • Das UWG enthält deshalb auch die Grundregeln für eine korrekte Preisbekanntgabeund gegen irreführende Preisvergleiche
  • Die Detailvorschriften sind in der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisengeregelt.

Rechtliche Grundlagen


Klagerecht des Bundes

Gestützt auf das revidierte UWG (Art. 10 Abs. 3), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, kann der Bund klagen, wenn er es zum Schutz des öffentlichen Interesses als nötig erachtet, namentlich wenn:

  • Das Ansehen der Schweiz im Ausland bedroht oder verletzt ist und die in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffenen Personen im Ausland ansässig sind; oder
  • Die Interessen mehrerer Personen oder einer Gruppe von Angehörigen einer Branche oder andere Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind.

Die Interventionskompetenzen des Bundes bestehen in Folgendem:

  • Er kann beim zuständigen kantonalen Gericht eine Zivilklage (z. B. auf Unterlassung) gegen das betreffende Unternehmen einreichen.
  • Er kann bei der Polizei oder der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen die fehlbare(n) Person(en) wegen unlauteren Wettbewerbs hinterlegen.

Was der Bund nicht kann:

  • Der Bund hat keine Kompetenzen, Schadenersatz- oder Wiedergutmachungsansprüche geltend zu machen, weder für sich noch für die Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken.
  • Wer auf Grund unlauterer Geschäftspraktiken Geld verloren hat, muss sich selber bemühen, dieses Geld gerichtlich zurückzufordern.

Der Bund wird in Zivil- und Strafverfahren auf der Grundlage des UWG durch das SECO vertreten.


UWG-Revisionen


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Letzte Änderung 07.01.2022

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