Voraussetzungen für Melde- und Beitragspflicht
Die einzelnen Voraussetzungen der Melde- und Beitragspflicht
Eine Pflicht der Arbeitgebenden zur Meldung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber der Einrichtung für die berufliche Vorsorge besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Unselbständige Erwerbstätigkeit
- Unterstellung des Arbeitnehmenden unter das schweizerische Sozialversicherungssystem
- Arbeitnehmender zwischen 18 Jahren und dem Referenzalter
Bei Arbeitnehmenden, die im betreffenden Kalenderjahr 18 Jahre alt werden, besteht die Meldepflicht ab dem ersten Januar dieses Jahres.
- Jahreslohn ab Fr. 22'680.-
Ist der Arbeitnehmernde weniger als ein Jahr lang bei einem Arbeitgebenden beschäftigt, so gilt als Jahreslohn der Lohn, den er bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde.
- Arbeitsvertrag ist unbefristet oder auf mehr als 3 Monate befristet
- Hauptberufliche Tätigkeit