Voraussetzungen für Melde- und Beitragspflicht
Die einzelnen Voraussetzungen der Melde- und Beitragspflicht
Eine Pflicht der Arbeitgebenden zur Meldung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber der Einrichtung für die berufliche Vorsorge besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Unselbständige Erwerbstätigkeit
- Unterstellung des Arbeitnehmers unter das schweizerische Sozialversicherungssystem
- Arbeitnehmer zwischen 18 Jahren und dem ordentlichen gesetzlichen Rentenalter (bei Frauen ab dem 64., bei Männern ab dem 65. Altersjahr)
Bei Arbeitnehmern, die im betreffenden Kalenderjahr 18 Jahre alt werden, besteht die Meldepflicht ab dem ersten Januar dieses Jahres. Für Arbeitnehmer im ordentlichen gesetzlichen Rentenalter besteht keine Meldepflicht.
- Jahreslohn ab Fr. 22'050.-
Ist der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr lang bei einem Arbeitgeber beschäftigt, so gilt als Jahreslohn der Lohn, den er bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde.
- Arbeitsvertrag ist unbefristet oder auf mehr als 3 Monate befristet
- Hauptberufliche Tätigkeit