Unfallversicherung

Den Arbeitnehmer trifft keine Pflicht zur Meldung einer versicherten Lohnsumme gegenüber der Unfallversicherung. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Unfallversicherer können etwas Abweichendes vereinbaren.

Letzte Änderung 16.02.2016

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