Unfallversicherung

Den Arbeitnehmenden trifft keine Pflicht zur Meldung einer versicherten Lohnsumme gegenüber der Unfallversicherung. Arbeitgebende, Arbeitnehmende und der Unfallversicherer können etwas Abweichendes vereinbaren.

Letzte Änderung 23.12.2024

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