Den Arbeitnehmenden trifft keine Pflicht zur Meldung einer versicherten Lohnsumme gegenüber der Unfallversicherung. Arbeitgebende, Arbeitnehmende und der Unfallversicherer können etwas Abweichendes vereinbaren.
Den Arbeitnehmenden trifft keine Pflicht zur Meldung einer versicherten Lohnsumme gegenüber der Unfallversicherung. Arbeitgebende, Arbeitnehmende und der Unfallversicherer können etwas Abweichendes vereinbaren.
Letzte Änderung 23.12.2024