Den Arbeitnehmer trifft keine Pflicht zur Meldung einer versicherten Lohnsumme gegenüber der Unfallversicherung. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Unfallversicherer können etwas Abweichendes vereinbaren.
Den Arbeitnehmer trifft keine Pflicht zur Meldung einer versicherten Lohnsumme gegenüber der Unfallversicherung. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Unfallversicherer können etwas Abweichendes vereinbaren.
Letzte Änderung 16.02.2016