Überblick
Um welche Sozialversicherungen geht es?
Zu den Sozialversicherungen, bei welchen Arbeitnehmende die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu melden haben, zählen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Familienzulagen
- Berufliche Vorsorge (2. Säule)
- Unfallversicherung
Welchen Schutz bieten die einzelnen Sozialversicherungen und welche Leistungen erbringen sie?
Informationen zum Schutz und den Leistungen der einzelnen Sozialversicherungen finden sich auf ahv.ch.
Wem gegenüber bestehen Melde- und Beitragspflichten?
Die Meldepflichten bestehen gegenüber jenen Stellen, denen Sozialversicherungsbeiträge oder Versicherungsprämien zu leisten sind. Es bestehen folgende Zuständigkeiten:
- AHV-Ausgleichskasse
AHV/IV/EO und ALV sowie in der Regel die Familienzulagen
- Familienausgleichskasse
Familienzulagen. Die Familienausgleichskassen werden in der Regel durch die AHV-Ausgleichskassen geführt, welche die Beiträge erheben. In einzelnen Kantonen bestehen jedoch spezielle Familienausgleichskassen, die nicht von AHV-Ausgleichskassen geführt werden.
- Unfallversicherer
Unfallversicherung
- Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers
Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Im Weiteren bestehen Meldepflichten gegenüber Stellen, von welchen Leistungen bezogen werden. Informationen zu diesen Pflichten finden sich in der Rubrik «Erhalt von Sozialversicherungsleistungen».
Welches sind die Voraussetzungen für die Melde- und Beitragspflichten?
Die einzelnen Voraussetzungen der Melde- und Beitragspflichten sind in den Unterrubriken der Rubrik Sozialversicherungsrecht als Checkliste aufgeführt. Informationen zur Voraussetzung der Versicherungsunterstellung im Besonderen finden sich im nachfolgenden Abschnitt.