Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Massnahmen

Eine besondere Kategorie von technischen Vorschriften, Normen oder Konformitätsbewertungen bilden die sogenannten gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen (Englisch: sanitary and phytosanitary measures SPS). Dies sind Massnahmen, welche die Gesundheit und das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen betreffen. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften über die erlaubten Inhaltsstoffe im Material von Trinkflaschen, Veterinärzertifikate für die Einfuhr von Rindfleisch oder Importbestimmungen für Zitrusfrüchte. Das SPS-Abkommen bildet die Grundlage für die Beurteilung der Rechtmässigkeit von SPS-Massnahmen. Es wurde im Rahmen des Abkommens von 1995 über die Welthandelsorganisation (WTO) abgeschlossen und ergänzt die Grundsätze des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Handelt es sich bei einer technischen Vorschrift, Norm oder Konformitätsbewertung nicht um eine SPS-Massnahme, also zum Beispiel die Kennzeichnung eines Lebensmittels oder die Bedingungen für Bio-zertifizierte Produkte, dann wird sie durch das WTO-Übereinkommen über die technischen Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) abgedeckt.

Prinzipien

Protektion oder Protektionismus? Das SPS-Abkommen soll die Balance erhalten zwischen Massnahmen, die notwendig sind, um die Gesundheit und das Leben von Mensch, Tier und Pflanzen zu schützen und den Massnahmen, die vornehmlich dazu dienen, einheimische Produzenten vor internationaler Konkurrenz zu bewahren. Das SPS-Abkommen erlaubt jedem Land, das für sich als angemessen erachtete Schutzniveau, zum Beispiel vor Tierseuchen und Zoonosen, für Mensch, Tier und Pflanzen festzulegen. Es schafft aber gleichzeitig Regeln, nach denen diese Festlegung zu erfolgen hat. Massnahmen müssen wissenschaftlich begründbar sein, vor allem dann, wenn sie restriktiver als existierende internationale Standards wirken. Sie sollen den Handel nur so stark beschränken, wie unbedingt notwendig, um Mensch, Tier und Pflanzen zu schützen, und sie sollen nicht ohne Grund zwischen Ländern, in denen mindestens ähnliche Bedingungen herrschen, diskriminieren.

Instrumente

Die Einführung von SPS-Massnahmen muss gerechtfertigt werden können. Regierungen müssen eine auf möglichst objektiven, wissenschaftlichen Daten basierende Risikoanalyse durchführen, bevor sie eine Massnahme in Kraft setzen. Die Ausnahme bilden Notfall-Massnahmen, etwa bei Ausbruch einer Seuche, die erst im Nachhinein wissenschaftlich begründet werden müssen.

Die Massnahmen sollen möglichst internationalen Standards entsprechen, welche durch den CODEX Alimentarius, die World Organization for Animal Health (OIE) und die International Plant Protection Convention (IPPC) gesetzt werden, da ein auf Standards basierendes internationales System Transparenz, Glaubwürdigkeit und minimale Handelsbeschränkungen unterstützt.

Die Länder werden weiter angehalten, auch voneinander abweichende Massnahmen als gleichwertig zu akzeptieren, wenn gezeigt werden kann, dass die unterschiedlichen Massnahmen das gleiche Schutzniveau erreichen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in den Ländern unterschiedliche Ausgangslagen, wie Klima, Verbreitung von Seuchen oder Lebensmittelsicherheits-Bedingungen existieren können.

Durch die Pflicht, die anderen Länder über neue SPS-Massnahmen, welche einen Einfluss auf den Handel haben, zu informieren (notifizieren) und zu diesem Zwecke Kontaktpunkte einzurichten, wird die Transparenz zwischen den Ländern bedeutend gefördert. Aus dem gleichen Grund und als Möglichkeit, die Einhaltung des SPS-Abkommens gemeinsam zu überwachen und Informationen auszutauschen treffen sich die Ländern drei Mal jährlich in einem spezifischen Komitee an der WTO.

Die Schweiz und das SPS-Abkommen

  • Zugang zu ausländischen Notifikationen: Ausländische Notifikationen sind auf der Website der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) oder derjenigen der WTO (SPS) abrufbar.
  • Stellungnahme zu ausländischen Notifikationen: Die betroffenen Kreise sind eingeladen, dem SECO (Tel: +41 58 464 07 60; E-Mail SPS) Vorschriften zu melden, die zu Handelshemmnissen führen könnten.
  • Umsetzung des WTO-Übereinkommens in der Schweiz: Sollen in der Schweiz technische Vorschriften mit Bezug zu SPS erlassen oder geändert werden, so sind die WTO-Mitglieder unter Umständen zu informieren (Notifikationsleitfaden (PDF, 143 kB, 01.12.2014)).
     

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Letzte Änderung 22.03.2016

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