Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine hat zur Folge, dass die Bewilligungspraxis für Kriegsmaterial per sofort und bis auf Weiteres angepasst werden muss.
Bitte beachten Sie die folgenden Änderungen:
- Für alle definitiven Ausfuhren an nicht-staatliche Endempfänger muss, zusätzlich zu den bestehenden Dokumenten, die «Exceptional confirmation of non-delivery of war material to neither the Russian Federation nor the Ukraine» durch den Empfänger des Kriegsmaterials ausgefüllt und in Elic hochgeladen werden.
- Für definitive Ausfuhren an staatliche Endempfänger muss in jedem Fall ein EUC unterbreitet werden.
SECO-interne Prüfberichte zum IT-System ELIC
Es finden sich folgend alle internen Berichte. Diese sind:
- Den internen SECO-Revisionsbericht über die Applikation ELIC aus dem Jahr 2016;
- Sowie das bis heute aufdatierte Umsetzungscontrolling des besagten Revisionsberichts (Stand 11.09.2018);
- Und den externen ADESSO-Bericht: Ein vom SECO in Auftrag gegebenes Gutachten zur Qualität, Stabilität und Erweiterungsmöglichkeiten der Applikation ELIC.
- IT-Audit KPMG der SECO-Fachapplikation ELIC von 2016
- Umsetzungsstand Audit KPMG von September 2018
Ausführungen des SECO zur Medienberichterstattung über Probleme bei der elektronischen Bewilligungsplattform ELIC
Hintergrund
Per 1. Oktober 2014 hat das SECO eine elektronische Bewilligungs- und Geschäftsverwaltungsplattform (ELIC: Electronic Licensing) eingeführt. Diese dient der elektronischen Abwicklung von Geschäftsaktivitäten, die der Exportkontrolle unterstehen (Kriegsmaterial, besondere militärische Güter und Dual-Use Güter). Sie ermöglicht u.a. die Erstellung und Verwaltung von Ausfuhrbewilligungen oder von Einfuhrzertifikaten sowie die Umsetzung von Sanktionen im Güterbereich, welche die Schweiz gestützt auf das Embargogesetz erlassen hat. Das System verfügt über Schnittstellen zum Zoll und weiteren in die Exportkontrollen involvierten Behörden.
ELIC hat das papiergebundene Bewilligungsverfahren abgelöst. Als webbasierte Plattform ermöglicht sie eine vollelektronische Abwicklung der Exportkontrollen von der Gesuchseinreichung bis zur Abfertigung der kontrollierten Güter an der Grenze. Der Gesuchsteller beantragt die zu beurteilende Geschäftsaktivität ausschliesslich über ELIC. Nach deren Beurteilung durch die Bewilligungsbehörde erhält er bei einem positiven Entscheid eine elektronische Bewilligung, welche auch an die Systeme des Zolls übertragen wird. Sobald er die bewilligten Güter an der Grenze in den Zollsystemen zur Ausfuhr anmeldet, werden Zollanmeldung und Bewilligung automatisch miteinander verglichen, bevor die Güter zur Ausfuhr frei gegeben werden.
Die Ablösung des früheren papierbasierten Bewilligungsverfahrens hat zu einer massgeblichen Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Exportkontrollen geführt. Im Gegensatz zur papierbasierten Lösung kann heute praktisch jederzeit nachvollzogen werden, wann und durch wen ein bestimmtes Geschäft bearbeitet worden ist, weil das System die vorgenommenen Arbeitsschritte aufzeichnet.
Festgestellte Probleme mit ELIC und deren Lösung
In den ersten beiden Jahren nach der Einführung haben sich gewisse Schwächen im Bereich der Stabilität und Leistungsfähigkeit des Systems gezeigt. Diese haben teilweise zu einer deutlichen Verlangsamung des Systems, in Einzelfällen zum kurzzeitigen Ausfall geführt. Ausserdem werden vom SECO benötigte statistische Auswertungsmöglichkeiten als kompliziert und nicht benutzerfreundlich wahrgenommen. Das SECO ist gemeinsam mit der Entwicklerfirma und dem Betreiber daran, Lösungen für diese Probleme zu finden. Im Bereich der Systemstabilität und -performance konnten in der Zwischenzeit Verbesserungen erzielt werden.
Einzelne bereits bewilligte Geschäfte sind stichprobeweise überprüft worden. Dabei haben sich keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten im Sinne falscher Bewilligungsentscheide ergeben. Des Weiteren gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass vertrauliche Firmeninformationen publik gemacht werden oder in falsche Hände gelangen könnten.
ELIC wird gegenwärtig einem externen Audit unterzogen, welches die Überprüfung der Qualität der Ausführung der Applikation zum Gegenstand hat und dessen Ergebnis als Grundlage für das weitere Vorgehen dienen wird.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im vergangenen Jahr angekündigt, dass sie das Bewilligungsverfahren für Kriegsmaterial 2017 überprüfen wird.