Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Gesuchen erlauben wir uns, Ihnen die folgenden ungefähren Bearbeitungszeiten in Erinnerung zu rufen:
Einfachere Fälle, die keiner Konsultation anderer Stellen bedürfen
Es geht dabei insbesondere um Gesuche (< 20 Mio. CHF) betreffend Staaten des Anhangs 2 KMV. Derartige Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.
Komplexere Fälle, die einer Konsultation anderer Stellen bedürfen
Darunter fallen wertmässig grössere Gesuche (> 20 Mio. CHF) und solche betreffend Staaten ausserhalb des Anhangs 2 KMV. Entsprechende Anfragen werden in der Regel innerhalb von fünf Wochen bearbeitet.
Gesuche, die dem Bundesrat unterbreitet werden müssen
Die KMV sieht vor, dass gewisse Gesuche aufgrund ihrer aussen- oder sicherheitspolitischen Bedeutung oder divergierender Meinungen über ihre Behandlung dem Bundesrat zu unterbreiten sind. Ihre Bearbeitung kann je nach konkretem Fall mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die/der Gesuchstellerin/Gesuchsteller wird über die Notwendigkeit eines Antrags an den Bundesrat und entsprechende Verzögerungen informiert. Es ist zu beachten, dass es sich hier um einzelne Ausnahmefälle handelt.