Bearbeitungsdauer für die Behandlung von Kriegsmaterialgeschäften

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Gesuchen erlauben wir uns, Ihnen die folgenden ungefähren Bearbeitungszeiten in Erinnerung zu rufen:

Einfachere Fälle, die keiner Konsultation anderer Stellen bedürfen

Es geht dabei insbesondere um Gesuche (< 20 Mio. CHF) betreffend Staaten des Anhangs 2 KMV. Derartige Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

Komplexere Fälle, die einer Konsultation anderer Stellen bedürfen

Darunter fallen wertmässig grössere Gesuche (> 20 Mio. CHF) und solche betreffend Staaten ausserhalb des Anhangs 2 KMV. Entsprechende Anfragen werden in der Regel innerhalb von fünf Wochen bearbeitet.

Gesuche, die dem Bundesrat unterbreitet werden müssen

Die KMV sieht vor, dass gewisse Gesuche aufgrund ihrer aussen- oder sicherheitspolitischen Bedeutung oder divergierender Meinungen über ihre Behandlung dem Bundesrat zu unterbreiten sind. Ihre Bearbeitung kann je nach konkretem Fall mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die/der Gesuchstellerin/Gesuchsteller wird über die Notwendigkeit eines Antrags an den Bundesrat und entsprechende Verzögerungen informiert. Es ist zu beachten, dass es sich hier um einzelne Ausnahmefälle handelt.

Letzte Änderung 19.09.2022

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