Bewilligungsverfahren für Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen

Am 1. Oktober 2015 trat ein neues Bewilligungsverfahren für Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen in Kraft. Das Verfahren und die Zuständigkeit zur Behandlung eines Gesuchs für eine Kriegsmaterialdurchfuhr in einem Zivilluftfahrzeug werden folgendermassen ausgestaltet:

  1. Gesuche sind beim BAZL einzureichen, da es als nationale Luftfahrtbehörde Anlaufstelle der Fluggesellschaften ist.

  2. Das BAZL wird den Gesuchsteller auf das elektronische Bewilligungsverfahren ELIC beim SECO verweisen und ihn auffordern, den Entscheid des SECO dem BAZL mitzuteilen. Der Gesuchsteller hat ein Benutzerkonto in ELIC zu eröffnen und das Durchfuhrgesuch im ELIC zu beantragen.

  3. Das Bewilligungsverfahren wird in ELIC abgewickelt und das SECO wird dem Gesuchsteller den Entscheid nach dessen Abschluss eröffnen.

  4. Der Gesuchsteller teilt den Entscheid des SECO dem BAZL mit, welches gestützt darauf die Durchfuhr in der Luft bewilligt bzw. verweigert.

Für den Entscheid des SECO wird eine Gebühr von CHF 100.00 fällig.

Medienmitteilungen

19.08.2015

Bundesrat passt Kriegsmaterialverordnung an

Der Bundesrat hat am 19. August 2015 die Kriegsmaterialverordnung ergänzt. Damit wird die Durchfuhr von Kriegsmaterial mit Zivilluftfahrzeugen durch den Schweizer Luftraum geregelt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Letzte Änderung 21.03.2016

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