Seit dem 1. Januar 2011 wird Munition nur dann nicht als Kriegsmaterial behandelt, wenn sie ausschliesslich auf Waffen verschossen werden kann, die ihrerseits nicht als Kriegsmaterial gelten (bspw. Kaliber .243, 12/70, .270 Win, .300 Rem. Ultra Mag, .32 WC, 6x47 Match). Der Umstand, dass andere Länder gewisse Munition beispielsweise als Jagd- und Sportmunition behandeln, führt nicht automatisch dazu, dass diese in der Schweiz nicht als Kriegsmaterial gilt.
In der folgenden Übersicht ist die Einstufung verschiedener Munitionsarten schweizerischer wie auch ausländischer Herkunft beispielhaft aufgeführt. Die Einstufung von Munition ausländischer Herkunft erfolgt analog der Einstufung von Munition einheimischer Fabrikation.