Massnahmen gegenüber Somalia

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Somalia beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1844 (2008) und 2111 (2013) des UNO-Sicherheitsrates um.

Die Massnahmen wurden aufgrund der seit dem Beginn des Bürgerkriegs in Somalia verübten schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen erlassen.

 

Die Verordnung vom 13. Mai 2009 über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

 

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
  • Verbote betreffend Holzkohle

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen
 

Letzte Änderung 21.02.2022

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