Zolltarifpolitik

Der Zugang zu ausländischen Märkten ist für die Schweizer Produzenten angesichts der beschränkten Grösse des verfügbaren inländischen Marktes entscheidend. Die schweizerische Marktöffnungspolitik stützt sich auf folgende Schwerpunkte:

  • die Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO);
  • das 1972 mit der EU abgeschlossene Freihandelsabkommen;
  • die mit Ländern ausserhalb der EU (im Rahmen der EFTA oder bilateral) abgeschlossenen Freihandelsabkommen;
  • autonome Massnahmen (Allgemeinen Präferenzsystems, Zollaussetzungen, Zollabbau etc.).

Dank dem Zollabbau wird der Marktzugang für Schweizer Exporte verbessert und die Einfuhrkosten werden verringert. Neben der Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten über einen Zollabbau innerhalb der WTO, stärken die im Rahmen von Freihandelsabkommen erreichten bilateralen Zollpräferenzen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Die bilateralen Abkommen der Schweiz oder der EFTA mit Drittstaaten erleichtern den Warenverkehr für Industrie- und Landwirtschaftsprodukte. Darüber hinaus gewährt die Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems autonome Zollpräferenzen für importierte Produkte aus Entwicklungsländern. Auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtete Zollverfahren sorgen dafür, dass der Import und Export von Waren möglichst frei von Hindernissen möglich ist.

Gemäss dem Zolltarifgesetz SR 632.10 kann der Bundesrat, wenn es die Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft erfordern, Zollansätze angemessen herabsetzen, auf die Erhebung von Zöllen auf bestimmten Waren vorübergehend (ganz oder teilweise) verzichten und Zollkontingente festlegen. Der Bundesrat erstellt jährlich den Bericht über zolltarifarische Massnahmen, welcher zusammen mit dem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik publiziert wird.

Abgesehen von den Einfuhrzöllen wird der Warenverkehr auch häufig durch Ausfuhrzölle erschwert. Die Schweiz, welche zurzeit keine Ausfuhrzölle anwendet, setzt sich auf multilateraler und bilateraler Ebene für eine Beseitigung oder Verringerung solcher Ausfuhrzölle ein. Im Hinblick auf einen erleichterten Zugang zu Ressourcen gehen die meisten Freihandelsabkommen der Schweiz über die entsprechenden Verpflichtungen der WTO hinaus, wobei sie in der Regel Ausfuhrzölle verbieten oder die Aufhebung bestehender Massnahmen vorsehen.

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Letzte Änderung 31.08.2022

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