Handelserleichterungen zielen darauf ab, die Zollabfertigung von Waren zu vereinfachen und zu beschleunigen und dadurch die Kosten für die Wirtschaft zu senken. Im Rahmen der Handelserleichterungen strebt die Schweiz einerseits effiziente Rahmenbedingungen für Schweizer Exporteure und Importeure und andererseits einfache und koordinierte Handelsverfahren mit ihren Handelspartnern an.
International setzt sich die Schweiz im Rahmen der WTO sowie in den Verhandlungen von FHA für Handelserleichterungen ein. Seit 2017 werden auf internationaler Ebene im Handelserleichterungsabkommen der Welthandelsorganisation (WTO) Mindeststandards im Bereich der Handelserleichterung festlegt. Die diesbezüglichen Bestimmungen in Freihandelsabkommen verpflichten die Vertragsparteien u.a. zur Veröffentlichung der relevanten Gesetzgebung und der Zollsätze im Internet sowie zur Einhaltung der internationalen Standards (zum Beispiel die überarbeitete Kyoto-Konvention) bei der Gestaltung der Zollverfahren.
Auf nationaler Ebene geht es um die Beziehung zwischen den Zollbeteiligten und der Verwaltung. Dabei gilt es unter anderem den Schweizer Export- und Importunternehmen einfache und wirksame Verfahren zu bieten, um die Kosten beim Grenzübergang zu reduzieren.