Schutzmassnahmen auf Stahlimporten der EU und UK

Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2018 als Reaktion auf die US-Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium (siehe Stahl- und Aluminium-Einfuhren in die USA) Schutzmassnahmen auf bestimmten Stahlimporten eingeführt. Das Vereinigte Königreich hat nach seinem Austritt aus der EU ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls Schutzmassnahmen auf bestimmten Stahleinfuhren eingeführt. Die Schweiz ist von diesen auf dem WTO-Recht basierenden Massnahmen betroffen.

Massnahmen der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 vom 31. Januar 2019 definitive Schutzmassnahmen auf Stahleinfuhren erlassen. Die Schutzmassnahmen galten ursprünglich vom 2. Februar 2019 bis 30. Juni 2021 und wurden danach mehrmals verlängert. Zuletzt hat die EU die Massnahmen nochmals um zwei Jahre vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2026 verlängert Durchführungsverordnung (EU) 2024/1782.

Die Schutzmassnahmen werden in Form von länderspezifischen Zollkontingenten pro Produktekategorie (insgesamt 26) umgesetzt. Für die Schweiz bestehen länderspezifische Kontingente für die Produktgruppen 12, 14, 16, 21, 26 und 27. Die Grösse der Kontingente ist am Durchschnitt der jährlichen Einfuhren der Jahre 2015, 2016 und 2017 bemessen, wobei die Kontingentsmengen jährlich um 4 % und ab dem 1. Juli 2024 um 1 % erhöht werden. Für die übrigen Produktekategorien fallen Einfuhren aus der Schweiz in die Globalkontingente für übrige Länder.

Auf Einfuhren, die die Kontingente überschreiten, ist ein zusätzlicher Zoll von 25 % zu entrichten.

Die Quotenerfüllungsrate wird von der EU-Kommission unter diesem Link publiziert und laufend nachgeführt.

Massnahmen des Vereinigten Königreichs

Nach dem Austritt des Vereinigten Königsreichs (UK) aus der EU, hat dieses ab dem 1. Januar 2021 separate Schutzmassnahmen auf bestimmte Stahlimporte (insgesamt 19 Produktekategorien der EU-Schutzmassnahmen auf Stahleinfuhren) eingeführt.

Das UK hat die Schutzmassnahmen seinerseits ebenfalls mehrmals verlängert, zuletzt analog zur EU vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2026.

Die Schutzmassnahmen sind in Form von länderspezifischen Zollkontingenten pro Produktekategorie umgesetzt. Die Grösse der Kontingente ist am Durchschnitt der jährlichen Einfuhren der Jahre 2015, 2016 und 2017 bemessen, wobei die Kontingentsmengen jährlich um 3% erhöht werden. Für die Schweiz bestehen keine länderspezifischen Zollkontingente; Einfuhren betroffener Produkte aus der Schweiz fallen deshalb unter die Globalkontingente für übrige Länder.

Auf Einfuhren, die die Kontingente überschreiten, ist ein zusätzlicher Zoll von 25% zu entrichten.

Die UK-Quotenerfüllungsrate ist unter diesem Link ersichtlich (Tariflinie suchen, dann unter Import Kontingentsnummer auswählen).

Position der Bundesbehörden

Die Schweiz setzte sich bei der Europäische Kommission und den EU-Mitgliedstaaten wiederholt dafür ein, dass sie von den EU-Schutzmassnahmen ausgenommen wird. Ziel ist, dass diese Handelsschutzmassnahmen den Handel zwischen der Schweiz und der EU nicht einschränkt sowie die Verpflichtungen des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 und des WTO-Rechts vollumfänglich einhalten. In ähnlicher Weise hat die Schweiz bei mehreren Gelegenheiten beim Vereinigten Königreich interveniert, um sicherzustellen, dass die britischen Schutzmassnahmen den Handel zwischen den beiden Ländern nicht einschränken.

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Letzte Änderung 16.07.2024

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