Stahl- und Aluminium-Einfuhren in die USA

Einführung von Einfuhrzöllen auf gewissen Stahl- und Aluminiumprodukten seit dem 23. März 2018

Am 8. März 2018 kündigten die USA an, aus Gründen der nationalen Sicherheit neue Einfuhrzölle von 25 % für bestimmte Stahlprodukte und 10 % für bestimmte Aluminiumprodukte einzuführen. Diese Zölle gelten für alle Einfuhren mit Ausnahme der Einfuhren aus Kanada, Mexiko, Australien, Argentinien, Brasilien und Südkorea. Die Einfuhren von Stahl und Aluminium aus Argentinien unterliegen jedoch Quoten, ebenso wie die Einfuhren von Stahl aus Brasilien und Südkorea.

Nebenprodukte unterliegen zusätzlichen Zöllen nicht mehr

Am 24. Januar 2020 kündigten die USA an, dass sie aus Gründen der nationalen Sicherheit ab dem 8. Februar zusätzliche Zölle in Höhe von 25% auf bestimmte Stahl- und 10% auf bestimmte Aluminium-Nebenprodukte erheben würden. Diese zusätzlichen Zölle wurden am 5. April 2021 vom US-Gerichtshof für Internationalen Handel (US Court of International Trade) für ungültig erklärt.

Ausnahmengesuche für spezifische Produkte:
Es ist möglich, für bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte Befreiungen von den oben genannten Zöllen zu beantragen. Das U.S. Handelsministerium ist für die Prüfung dieser Anträge verantwortlich. Die Einzelheiten  und die Formulare zu diesem Verfahren sind verfügbar unter: https://www.commerce.gov/232

Portal für Gesuche auf Produktausnahmen: Section 232 Exclusions. Auf dieser Seite findet man auch einen Benutzerleitfaden sowie häufig gestellte Fragen zum Ausschlussverfahren (vgl. auch zusätzliche Informationen auf Steel: Information on the Exclusion process).

Benutzeranleitung (auf Englisch)

FAQs (häufig gestellte Fragen, auf Englisch) (PDF, 548 kB, 11.03.2020)

Wie ist vorzugehen?

Allgemeine Bemerkungen:

  • Ausnahmebegehren für spezifische Produkte müssen von Tochtergesellschaften oder Vertretungen in den USA oder von US-Kunden eingereicht werden (“only individuals or organizations using steel in business activities (e.g. construction, manufacturing, or supplying steel product to users) in the United States”).
  • Die Prüfung der Begehren wird unter Gesichtspunkten der nationalen Sicherheit erfolgen und dabei festgestellt, ob ein Produkt in den USA in zufriedenstellender Qualität und in ausreichender Menge hergestellt wird und hinreichend verfügbar ist.

Anträge, die am oder nach dem 13. Juni 2019 eingereicht wurden:

Kontakt mit den amerikanischen Behörden:

  • Bei Fragen zum Ausschlussverfahren wenden Sie sich bitte an steel232@bis.doc.gov - Tel. +(1) 202-482-5642 für Stahlfragen.
  • Wenn Sie Probleme beim Hochladen der Formulare auf das Ausschlussportal 232 haben, wenden Sie sich bitte an den Portal Suport Help Desk unter Tel. +(1) 202-482-3203 oder 232ExclusionsPortal@bis.doc.gov

Publikation und Inkrafttreten genehmigter Ausnahmen

  • Gesuche, die am oder nach dem 13. Juni 2019 eingereicht werden: Der Status der Gesuche kann direkt auf der Website des US-Handelsministeriums eingesehen werden: https://www.commerce.gov/232 (für bis zum 12. Juni 2019 eingereichte Gesuche: www.regulations.gov (Referenznummer BIS-2018-0006 oder BIS-2018-0002)).
  • Normalerweise werden Ausnahmebegehren nur für ein Produkt genehmigt. Die Ausnahmen sind auf das Unternehmen oder die Organisation beschränkt, die das Begehren eingereicht hat. Folglich gelten Ausnahmen nicht horizontal für alle Kunden oder Vertretungen.
  • Das US-Handelsministerium entscheidet über die Ausnahmebegehren in der Regel innerhalb von 90 Tagen. Verlängerungen müssen über das oben genannte Verfahren beantragt werden. Ausnahmen, die gutgeheissen werden, treten 5 Geschäftstage nach der Veröffentlichung des Entscheids unter www.regulations.gov in Kraft. Sie sind grundsätzlich für ein Jahr gültig. Verlängerungen müssen über das oben genannte Verfahren beantragt werden.
  • Am 14. Dezember 2020 wurden allgemeine genehmigte Ausschlüsse (General approved exclusions) eingeführt. Sie können von jeder einführenden Stelle verwendet werden. Sie gelten nur für den Fall, dass in der Vergangenheit keine Beanstandungen für bestimmte Stahl- und Aluminiumartikel eingegangen sind.

List of steel and aluminium products subject to additonal US duty

System zur Überwachung und Analyse von Aluminiumeinfuhren

Seit dem 28. Juni 2021 hat das US-Handelsministerium ein automatisches Einfuhrlizenzsystem eingeführt, um die Einfuhrtrends im Aluminiumsektor zu überwachen. Weitere Informationen sowie die Liste der Produkte, die dem Aluminium Import Monitoring and Analysis System unterliegen, finden Sie hier:

Aluminum Import Monitoring and Analysis System: Updates on Aluminum Import Licensing

Produktliste: Aluminum products

WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen US-amerikanische Stahl- und Aluminiummassnahmen

Seit dem 23. März 2018 erheben die USA unter Berufung auf Gründe der nationalen Sicherheit zusätzliche Zölle in Höhe von 25 % auf die Einfuhr bestimmter Stahlprodukte und in Höhe von 10 % auf die Einfuhr bestimmter Aluminiumprodukte. Wie acht weitere WTO-Mitglieder leitete die Schweiz 2018 ein WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen diese Massnahmen ein, da sie diese als WTO-rechtswidrig ansieht. Das Verfahren wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögert und dauerte insgesamt mehr als vier Jahre. Das Panel teilte der WTO am 9. Dezember 2022 seine Entscheidung mit und kam zu dem Schluss, dass die US-Massnahmen gegen einige Bestimmungen des GATT verstossen und nicht durch die von den USA geltend gemachte Sicherheitsausnahme gerechtfertigt sind.

Panelbericht vom 9.12.2022 - FR / EN

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Letzte Änderung 13.12.2022

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