Die Aufhebung der Industriezölle (BBl 2021 2330) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dies hatte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 1. Oktober 2021 durch das Parlament verabschiedet worden war.
Mit Inkrafttreten der Massnahme wurden alle Einfuhrzölle für Industrieprodukte (HS-Kapitel 25-97) unabhängig von deren Warenursprung und Warenlieferweg auf null gesetzt. Ausgenommen von der Aufhebung der Zölle sind alle Agrarprodukte (HS-Kapitel 1-24 sowie wenige Agrarprodukte in den Kapiteln 35 und 38). Die verbleibenden Zölle auf Agrarprodukte werden weiterhin als Gewichtszölle erhoben. Ebenfalls am 1. Januar 2024 wurde die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte mittels Zusammenführung und Senkung der Anzahl Tarifnummern vereinfacht. Die Tarifstruktur für Agrarprodukte blieb dabei unverändert.
Bei der Aufhebung der Industriezölle handelt es sich um eine autonome Massnahme der Schweiz. Die Industriezölle im Ausland bleiben weiterhin bestehen. Im Rahmen der Aufhebung der Industriezölle ist keine Anpassungen bei den Verzollungsprozessen erfolgt. Auch sind sonstige Abgaben und Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer) weiterhin fällig. Für Einfuhren von Industrieprodukten, bei denen zum Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben bzw. hier konsumiert werden, ist kein Ursprungsnachweis mehr erforderlich. Präferenzielle Ursprungsnachweise sind für Industrieprodukte nur noch in Fällen von unverändertem Re-export oder bei Absicht einer Ursprungskumulation notwendig.
Weiterführende Informationen finden Sie unter den FAQs und auf der Seite des BAZG. Alle Unterlagen zu den Anpassungen des Zolltarifs und den Stammdaten finden sie hier.
Hintergrundinformationen
Die Aufhebung der Industriezölle stärkt den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz. Der realisierte Wohlfahrtsgewinn wird auf rund 860 Mio. CHF geschätzt. Während früher die heimische Industrie durch Zölle vor der ausländischen Konkurrenz geschützt werden sollte, verteuern diese heute die Beschaffung von Vormaterialien aus dem Ausland. Dank den wegfallenden Zollabgaben und den damit einhergehenden administrativen Erleichterungen bei den Zollverfahren profitieren Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen und können damit ihre Produktionskosten senken. Da die Schweizer Volkswirtschaft stark in globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist, stärkt die Massnahme ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Handelsbeziehungen werden insgesamt effizienter und der Wettbewerb wird gestärkt. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren ebenfalls von der Massnahme, da beim Import von diversen Gebrauchsgütern, so beispielsweise für Autos, Fahrräder, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgeräte oder Kleider, die Zölle wegfallen. In Branchen mit funktionierendem Wettbewerb werden die Einsparungen an die Konsumierenden weitergegeben. Die Weitergabe wird durch ein Monitoring geprüft.
Die Aufhebung der Industriezölle ist Bestandteil des Massnahmenpaketes, «Importerleichterungen», welches durch den Bundesrat am 20. Dezember 2017 mit dem Ziel, Handelshemmnisse zu reduzieren, verabschiedet wurde. Dem Entscheid sind eine Reihe von Studien vorausgegangen.