FAQ zum privaten Arbeitsrecht

Fragen zum privaten Arbeitsrecht fallen in den Kompetenzbereich des Zivilrichters. Einzig der Zivlrichter kann im Streitfall abschliessend entscheiden. Aufgrund der immer grösser werdenden Anzahl an Anfragen hat sich das SECO entschieden, die häufigsten Fragen zum privaten Arbeitsrecht als FAQ (frequently asked questions) zusammenzustellen. Diesen Antworten kommt die Bedeutung einer unverbindlichen Stellungnahme zu. Das SECO kann nicht jede Anfrage individuell und verbindlich beantworten.

Falls Sie in den FAQ keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich an die nachfolgenden Rechtsauskunftsstellen wenden.

In der Regel geben diese Stellen kostenlos oder gegen Entrichtung einer geringen Gebühr Rechtsauskunft.

Kantonale Rechtsauskunftsstellen

Individuelle Arbeitsstreitigkeiten

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem einzelnen Arbeitsverhältnis sind in der Regel die Arbeitsgerichte zuständig, zwischen den Parteien zu schlichten. Arbeitsgerichte gehören zu den kantonalen Zivilgerichten. Sie haben die Möglichkeit, sich an das zuständige Gericht (des Kantons, in dem Sie arbeiten oder des Kantons, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat) zu wenden. Eine Liste der kantonalen Zivilgerichten finden Sie hier.

Arbeitsmarktbehörden

Unter diesem Link finden Sie die Kontaktangaben der kantonalen Arbeitsmarktbehörden.

Sie finden dort u.a. Informationen zu den Bereichen Arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktaufsicht und Arbeitsbedingungen; wie z.B. Kontaktadressen betreffend Schwarzarbeit, Entsenderegelungen und teilweise FAQ zum Arbeitsrecht. 

Letzte Änderung 27.09.2024

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