FAQ zum privaten Arbeitsrecht

Aufgrund der immer grösser werdenden Anzahl an Anfragen hat sich das SECO entschieden, die häufigsten Fragen zum privaten Arbeitsrecht als FAQ (frequently asked questions) unter den folgenden Links zusammenzustellen. Wir weisen darauf hin, dass diese Fragen das Arbeitsvertragsrecht betreffen, für die im Streitfall allein der Zivilrichter zuständig ist. Diesen Antworten kommt deshalb die Bedeutung einer unverbindlichen Stellungnahme zu. 

Falls Sie in den FAQ keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich an die nachfolgenden Rechtsauskunftsstellen wenden.

In der Regel geben diese Stellen kostenlos oder gegen Entrichtung einer geringen Gebühr Rechtsauskunft.

Rechtsauskunftsstellen
der kantonalen Anwaltsverbände

Arbeitnehmerverbände

Arbeitgeberverbände

Paritätische Kommissionen

Kantone

Arbeitsgerichte

Letzte Änderung 15.01.2024

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht/FAQ_zum_privaten_Arbeitsrecht.html