Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2000 Zwangsmassnahmen gegenüber Myanmar beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 22. Mai 2000 gegen Myanmar verhängt hatte.
Am 9. Mai 2012 beschloss der Bundesrat im Nachgang zur EU die Aufhebung der Sanktionen, mit Ausnahme des Rüstungsgüter- und Repressionsgüterembargos. Am 17. Oktober 2018 hat der Bundesrat aufgrund seiner Besorgnis über die systematischen Menschenrechtsverletzungen die Sanktionen gegenüber Myanmar erneut verschärft.
Die Massnahmen gegenüber Myanmar wurde aufgrund der Menschenrechtsverletzungen in Myanmar erlassen.
Massnahmen gegenüber Myanmar (Burma)
Die Verordnung vom 17. Oktober 2018 über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbote betreffend Rüstungs- und Repressionsgütern
- Verbote für Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- Verbot betreffend doppelt verwendbaren Gütern, falls die Güter für militärische Zwecke oder militärische Endverwender bestimmt sind
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
- Verbot betreffend militärischer Ausbildung und Zusammenarbeit
Letzte Änderung 03.08.2023