Erste Hilfe

Für die Erste Hilfe müssen entsprechend den Betriebsgefahren, der Grösse und der örtlichen Lage des Betriebs stets die erforderlichen Mittel verfügbar sein. 

Die Erste Hilfe-Ausstattung muss gut erreichbar sein und überall dort aufbewahrt werden, wo die Arbeitsbedingungen dies erfordern.

Für die Anforderung externer Hilfe empfiehlt es sich, bei jedem Telefonapparat im Betrieb eine Liste der wichtigsten Notfallnummern (Arzt, Spital, Feuerwehr, Polizei, Ambulanz, Rega) aufzulegen bzw. anzuschlagen.

Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu: 

Letzte Änderung 11.03.2016

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Arbeitsraeume-und-Umgebungsfaktoren/Erste-Hilfe.html