Instandhaltung und Reinigung

Gebäude, Räume, Lager, Verkehrswege, Beleuchtungsanlagen, Absaugungs- und Lüftungsanlagen, Arbeitsplätze, Betriebseinrichtungen, Schutzausrüstungen und sanitäre Einrichtungen sind sauber und in gutem, funktionstüchtigem Zustand zu halten. 

Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu: 


Eine Studie in Zusammenarbeit mit dem SECO hat ergeben, dass die Instandhaltung von Lüftungsanlagen mangelhaft ist: 

Letzte Änderung 11.03.2016

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Arbeitsraeume-und-Umgebungsfaktoren/Instandhaltung-und-Reinigung.html