Das Gebäude und die einzelnen Arbeitsräume sollen ein von den äusseren Witterungsbedingungen abgeschirmtes, angenehmes und gleichmässiges Aufenthaltsklima bieten (was auch den Schutz gegen Luftzug beinhaltet).
Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu.
Letzte Änderung 20.01.2020