Gebäude und Räumlichkeiten

Das Gebäude und die einzelnen Arbeitsräume sollen ein von den äusseren Witterungsbedingungen abgeschirmtes, angenehmes und gleichmässiges Aufenthaltsklima bieten (was auch den Schutz gegen Luftzug beinhaltet).  

Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu. 

Letzte Änderung 20.01.2020

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Arbeitsraeume-und-Umgebungsfaktoren/Gebaeude-und-Raeumlichkeiten.html