Trinkwasser und andere Getränke

In der Nähe der Arbeitsplätze muss Trinkwasser zur Verfügung stehen. Soweit es die Arbeit erfordert, sollen ausserdem andere alkoholfreie Getränke erhältlich sein. Trinkwasser und andere Getränke sind in hygienisch einwandfreier Weise abzugeben. Der Arbeitgeber kann den Genuss alkoholischer Getränke einschränken oder verbieten.

Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu:

Letzte Änderung 11.03.2016

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Arbeitsraeume-und-Umgebungsfaktoren/Trinkwasser-und-andere-Getraenke.html