Das Licht beeinflusst nicht nur das Sehen selbst, sondern auch die Aktivität (Tätigkeitsdrang, Betriebsamkeit, Unternehmungsgeist), physiologische Vorgänge (Stoffwechsel, Kreislauf, Hormonhaushalt) und die Psyche.
Damit übt das Licht einen wichtigen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Motivation des Menschen aus. Deshalb sollte nicht nur der Arbeitsplatz im engeren Sinn, sondern dessen gesamte Umgebung beleuchtet sein. Arbeitsplätze sind grundsätzlich in natürlich beleuchteten Räumen einzurichten. Räume ohne natürliche Beleuchtung dürfen nur dann als Arbeitsräume benützt werden, wenn durch besondere bauliche oder organisatorische Massnahmen sichergestellt ist, dass den Anforderungen des Gesundheitsschutzes Genüge getan ist. Von ständigen Arbeitsplätzen aus muss die Sicht ins Freie vorhanden sein.
Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu:
Letzte Änderung 15.06.2021