Lärm, Akustik, Vibrationen

Gesundheit, Wohlbefinden und Sicherheit der Arbeitnehmenden dürfen durch Lärm, Erschütterungen und Vibrationen nicht beeinträchtigt werden. Der Begriff Erschütterungen wird vor allem bei Gebäuden verwendet, der Begriff Vibrationen bei Maschinen und Geräten. 

Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu: 

Letzte Änderung 15.03.2016

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Arbeitsraeume-und-Umgebungsfaktoren/Laerm-Akustik-Vibrationen.html