Die Anforderungen an die Sozialräume, d.h. Garderoben, Waschanlagen/Duschen, Toiletten, Sanitätsräume, Ess- und Aufenthaltsräume richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen.
Bei der Gestaltung von Sozialräumen ist es angebracht, behindertengerechte Massnahmen vorzusehen.