Sozialräume (Garderoben, Waschanlagen, Toiletten, Ess- und Aufenthaltsräume, Erste Hilfe)

Die Anforderungen an die Sozialräume, d.h. Garderoben, Waschanlagen/Duschen, Toiletten, Sanitätsräume, Ess- und Aufenthaltsräume richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen.

Bei der Gestaltung von Sozialräumen ist es angebracht, behindertengerechte Massnahmen vorzusehen.

Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu: 

Letzte Änderung 11.03.2016

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Arbeitsraeume-und-Umgebungsfaktoren/Sozialraeume.html