Im Rahmen der Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden. Damit kann der Bund die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren unterstützen.
Die Anwendungsbestimmungen- und -gebiete sind in drei Verordnungen festgelegt (vgl. rechtliche Grundlagen). Ab dem 1. Januar 2023 gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen zu den Anwendungsgebieten. Diese decken rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ab.