Zugang zu internationalen öffentlichen Beschaffungsmärkten

Das öffentliche Beschaffungswesen macht im Durchschnitt 10-15 % des BIP einer Volkswirtschaft aus. Er wächst schnell und ist ein wichtiger Aspekt des internationalen Handels. Internationale Handelsabkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens haben das Ziel, einen wirksamen Wettbewerb und einen gegenseitigen diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Aufträgen zwischen den Vertragsparteien oberhalb der in diesen Abkommen festgelegten Schwellenwerte zu gewährleisten. So kann die öffentliche Hand das Ziel einer optimalen Nutzung öffentlicher Mittel bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen erreichen.
Rechtsgrundlage für das internationale Recht im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ist das unter der Schirmherrschaft der Welthandelsorganisation (WTO) geschlossene plurilaterale Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Das GPA ist ein plurilaterales Präferenzabkommen mit derzeit 22 Vertragsparteien (einschließlich der Schweiz), die sich aus 49 WTO-Mitgliedern zusammensetzen, von denen 27 EU-Mitgliedstaaten eine Partei sind.

Neben dem GPA wird das Netz der Handelsabkommen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesensdurch bilaterale Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bzw. dem Vereinigten Königreich, das Übereinkommen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Freihandelsabkommen mit Drittländern ergänzt.

Alle diese Abkommen beruhen auf den Grundregeln des multilateralen Handelssystems, nämlich Transparenz, Nichtdiskriminierung und Inländerbehandlung. Es handelt sich jedoch um Präferenzabkommen, d.h. nur die Unterzeichner kommen in den Genuss von den Vorteilen des Abkommens, im Gegensatz zu multilateralen Abkommen zur Regelung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Rahmen der WTO und anderen plurilateralen Abkommen, die dem Grundsatz der "Meistbegünstigung" entsprechen.

Für die Schweiz verbessern die Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen die Transparenz, die internationale Governance und die Rechtssicherheit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Der Zugang zu den globalen Märkten wird für Schweizer Anbieter erheblich erleichtert und die Bedingungen für diesen Zugang werden verbessert.

Der jährliche Wert des unter das GPA fallenden öffentlichen Beschaffungswesens wird vom WTO-Sekretariat auf über 1 700 Milliarden US-Dollar geschätzt. Folglich tragen Abkommen, die den Zugang zum internationalen öffentlichen Beschaffungswesen erleichtern, zur Liberalisierung und Ausweitung des Welthandels bei.

Kommission Beschaffungswesen Bund-Kantone

Die Kommission Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) wurde 1996 im Anschluss an die Ratifizierung des GPA von 1994 eingesetzt und setzt sich paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammen. Die Legitimation und die Kompetenzen der KBBK beruhen auf den Legislativkompetenzen von Bund und Kantonen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Die Hauptaufgabe der KBBK besteht darin, die konsequente Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auf allen Ebenen sicherzustellen. Die Aufgaben der KBBK sind in Art. 59 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt. Im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens und das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich fungiert die KBBK auch als Überwachungsbehörde im Sinne von Artikel 8 des Abkommens und ist zuständig für die Entgegennahme von Beschwerden oder Ansprüchen im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens sowie für das Tätigwerden im Falle von Streitigkeiten.

Letzte Änderung 01.11.2023

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